- Parallelmarkt
- Parallelmarkt,Börsenwesen: ein Finanzmarkt, der sich neben oder ergänzend zu einem originären Markt (Börse) bildet. Als Parallelmarkt kann z. B. der außerbörsliche Telefonhandel mit börsennotierten Wertpapieren angesehen werden. Auch werden die internationalen Finanzmärkte als Parallelmarkt zu den nationalen Finanzmärkten und die mit staatlicher Duldung inoffiziellen Devisenmärkte in Ländern mit Devisenbewirtschaftung als Parallelmarkt zu den offiziellen Devisenmärkten bezeichnet. Die Kurse an Parallelmärkten können zum Teil erheblich von den offiziellen Kursen abweichen.
Universal-Lexikon. 2012.